AGB
Buchungs- und Reisebedingungen
Allgemeine Buchungs- und Reisebedingungen (AGB)
- 1. Vertragsgegenstand
Unsere Geschäftsbedingungen gelten für den mit Ihnen geschlossenen Vertrag ausschließlich. Diese Buchungs- und Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie erkennen diese ausdrücklich an. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Alle Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag niedergelegt. Wir werden grundsätzlich als Reisevermittler für Sie tätig. Das bedeutet, dass die von uns vermittelte Jagd-Reise von dem im Angebot oder Prospekt aufgeführten Reiseveranstalter in eigener Verantwortung durchgeführt wird, Mit Ihrer Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages beauftragen und bevollmächtigen Sie uns, einen Reise-Vertrag mit dem jeweils benannten Reiseveranstalter sowie gegebenenfalls weitere Verträge mit anderen Leistungsträgern (Flug-Gesellschaften, Transport-Unternehmen, Hotels, usw.) zu vermitteln und abzuschließen. Nur wenn wir uns in dem entsprechenden Angebot ausdrücklich als Reiseveranstalter bezeichnen werden oder anderweitig eine Gesamtheit von Reiseleistungen anbieten, kommt der Reisevertrag mit uns zustande.
- 2. Vertragsschluss
Der Vermittlungsvertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen kommt mit Annahme des Vermittlungsauftrages zustande. Soweit wir nicht ausdrücklich selbst als Reiseveranstalter auftreten, kommt der Reisevertrag allein mit dem jeweilig in dem Angebot oder Prospekt aufgeführten Reiseveranstalter zustande. Insoweit gelten die jeweils in dem Angebot oder Prospekt genannten Bedingungen. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter auftreten, kommt der Reisevertrag mit uns zustande. Nach Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie eine entsprechende schriftliche Reisebestätigung und einen entsprechenden Sicherungsschein. Im übrigen kommen sämtliche Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch uns zustande.
- 3. Unsere Leistungen
- 3.1 Leistungen als Vermittler
Soweit wir als Vermittler für sie tätig sind, beschränkt sich unsere Verpflichtung Ihnen gegenüber auf die Vermittlung der von uns angebotenen Jagdreisen. Eine Haftung für die vom Reiseveranstalter oder sonstigen Dritten erbrachten Leistungen besteht nicht. Wir sind ausschließlich für die hinreichende Information über die Konsequenzen der Haftung bei Reisevermittlung und Reiseveranstaltung verantwortlich. Wir sind weiter verpflichtet, den Vertrag hinsichtlich der in Aussicht genommenen Jagdreise mit dem Reiseveranstalter oder Leistungserbringer zum Abschluss zu bringen und dessen ordnungsgemäße Abwicklung im Rahmen der Tätigkeit als Vermittler hinreichend zu fördern. Beförderungen im Linien- oder Charterverkehr, für die die Beförderungsunternehmen einen Beförderungsnachweis ausstellen, sowie Sonderveranstaltungen wie z.B. Ausflüge und Führungen, werden immer nur vermittelt.
- 3.2 Leistungen als Veranstalter
Als Veranstalter einer Reise sind wir für die Organisation der Reiseleistungen verantwortlich. Für den Umfang unserer Leistungspflichten als Veranstalter von Jagdreisen sind die Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekten, unserer schriftlichen Annahmeerklärung bzw. die Reisebestätigung/ Auftragsbestätigung maßgeblich. Unsere Angaben beruhen ausschließlich auf den Erfahrungen unserer Mitarbeiter und Kunden und stellen die persönliche Einschätzung des zuständigen Jagdreiseberaters dar. Die von uns angebotenen Jagden finden vorwiegend in freier Wildbahn statt, die Gebiete unterliegen vielen von uns nicht beeinflussbaren Unwägbarkeiten (Witterungsverhältnisse vor und während der Jagd); dies gilt auch für den Jagdverlauf (einschließlich Kondition und Schießfertigkeit des Gastes). Insofern umfassen unsere Verpflichtungen lediglich die Ermöglichung der Jagd, nicht jedoch den Jagderfolg. Bedenken Sie hierbei, dass der Jagderfolg zu einem großen Teil auch von Ihrem Einfühlungsvermögen in fremde Mentalitäten, von Ihrer Passion und Einsatzbereitschaft abhängen. Nicht jagende Begleitpersonen sollten wissen, dass ihre Bedürfnisse hinter die jagdlichen Belange gestellt werden und eine Begleitung in das konkrete Jagdrevier nur möglich ist, wenn es die örtlichen Verhältnisse zulassen. Eine gesonderte Betreuung von nicht jagenden Begleitpersonen ist nicht geschuldet, es sei denn es wäre ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Viele der Jagden finden in abgelegenen Gebieten statt, in denen ein gewisser – oft erheblicher – Mangel an Komfort in Kauf genommen werden muss. Die Qualität der Unterkunft ergibt sich insoweit ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Prospekt. Wir behalten uns das Recht vor, die Reiseleistungen im zumutbaren Umfang zu ändern, soweit dies aufgrund der Witterung, des Jagdreviers, des zu jagenden Wildes oder sonstigen jagd- oder forsttechnischen Umständen erforderlich ist. Insbesondere können wir keine Garantie für Wildbestände, Trophäenqualitäten und deren Bewertung und Erfolgsgarantien geben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass den Kunden die Obliegenheit trifft, Abschüsse im Jagdprotokoll durch das Jagdpersonal quittieren zu lassen. Der Kunde hat neben dem angeschweißten Wild auch das Wild, welches vom Jagdpersonal als getroffen beurteilt und entsprechend im Jagdprotokoll vermerkt wurde, zu vergüten. Die im Jagdprotokoll durch das Jagdpersonal aufgenommenen Abschüsse sind abschließend und für den Kunden verbindlich, sofern dem Abschuss im Jagdprotokoll durch den Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- 3.3 Zusätzliche Leistungen
Gesonderte Leistungen, die nicht als Reiseleistungen ausgewiesen sind, wie die Buchungen von Fähren, Flügen, Leihwagen und ähnlichen touristischen Leistungen sowie die Beschaffung von Visa und Waffeneinfuhrlizenzen werden über Leistungsträger abgewickelt und gesondert in Rechnung gestellt. Verschieben sich aufgrund schlechter Wetterverhältnisse Linien- oder Charterflüge, gehen entstehende Kosten für Unterbringung und Mahlzeiten außerhalb des Jagdgebietes zu Lasten des Reisenden.
- 4. Preise
- 4.1 Gebühren für Vermittlungsaufträge
Soweit wir keine Provision von einem Reiseveranstalter erhalten, berechnen wir für die erfolgreiche Vermittlung von Reiseleistungen je Jäger eine (Höchst-)Gebühr in Höhe von € 200,–, je nicht jagende Begleitperson eine (Höchst-)Gebühr von € 100,–. Die Änderungsgebühr pro Vorgang nach Buchung beträgt € 50,–. Eilbearbeitungsgebühr für Unterlagen, die weniger als 12 Werktage vor Reiseantritt bei uns eingehen (maßgebend ist das Datum unseres Posteingangstempels) bzw. Restzahlungen, die weniger als 12 Werktage vor Reiseantritt unserem Konto gutgeschrieben werden: € 100,–. Im Falle der Reservierung einer Jagd ist Grundlage für die Berechnung der Gebühr für die Reservierung der Jagd und die Erledigung von Einreiseformalitäten der von uns erstellte und vom Kunden verbindlich unterschriebene Vermittlungsauftrag.
- 4.2 Reisepreis
Soweit wir als Reiseveranstalter für Sie tätig sind, ist der im Prospekt oder Reisebestätigung ausgewiesene Reisepreis maßgeblich. Wir behalten uns als Reiseveranstalter vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis entsprechend anteilig gemäß der genauen Angaben über die Tragung von Kosten hinsichtlich der Beförderung, etwa der Reisetreibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren und entsprechenden Gebühren für die Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse zu erhöhen, sofern
- eine Erhöhung dieser Kosten nach Vertragsschluss erfolgt,
- dies außerhalb unseres Einflusses liegt,
- der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss liegt und
- dies Auswirkungen auf den Reisepreis hat.
Eine entsprechende Senkung der Preise im Hinblick auf diese Kostenfaktoren wird auch an Sie weitergegeben. Eine Erhöhung der Preise erfolgt unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes bis 21 Tage vor dem Abreisetermin. Bei einer Erhöhung des Reisepreises von mehr als 5% haben Sie ein Rücktrittsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder können eine gleichwertige Ersatzreise des Veranstalters buchen. Die entsprechenden Rechte sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Schlussrechnung und Endabrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen erfolgen nach Beendigung der Jagdreise auf Basis des unterschriebenen Jagdprotokolls nach Erhalt der Rechnung von Blaser Safaris GmbH.
- 5. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Reisepreis direkt an den Reiseveranstalter zu entrichten. Die an uns zu zahlende Vermittlungsgebühr ist mit Buchung der Reise fällig. Sie wird im Falle des Rücktritts durch den Kunden nicht erstattet. Mit Ausnahme der Reisebestätigung und dem Sicherungsschein haben Sie ohne Bezahlung des vollen Reisepreises weder Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen, noch auf die Teilnahme an der Reise. Soweit wir als Reiseveranstalter für Sie tätig sind, sind 50% des Reisepreises zahlbar nach Übersendung der Reisebestätigung und – soweit anwendbar – des Sicherungsscheins. Der restliche Reisepreis ist 90 Tage vor Reiseantritt zahlbar, wenn feststeht, dass das die Reise, wie in der Reisebestätigung ausgewiesen durchgeführt wird. Die Jagdkosten sind in jedem Vermittlungsauftrag aufgeführt. Sie beinhalten die Kosten für die gebuchten jagdlichen Leistungen, gegebenenfalls zuzügliche Abschussvorauszahlungen. Sind Jagdkosten in Fremdwährung angegeben, müssen diese in der Landeswährung
bezahlt werden. Für den zeitgerechten Zahlungseingang ist der Kunde verantwortlich.
- 6. Reiseunterlagen
Mit Ausnahme des Sicherungsscheins und der Reisebestätigung erhalten Sie die Reiseunterlagen (Gutscheine/Voucher, Flugscheine u.ä.) erst nach vollständiger Bezahlung der Reise. Ferner kann in derartigen Fällen keine Garantie für den zeitgerechten Zugang der Reiseunterlagen beim Kunden gegeben werden.
- 7. Unsere Mängelhaftung als Reiseveranstalter
Sollten nach Beginn der Reise Beanstandungen auftreten, so sind Sie als Jagdgast verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Im Falle eines Reisemangels haben Sie das Recht Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und Abhilfe zu verlangen. Soweit eine Abhilfe nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten, angemessenen Frist erfolgt, können Sie auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Notwendigkeit der Setzung einer entsprechenden Frist entfällt, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist. Im übrigen haben Sie das Recht den Reisepreis zu mindern oder Schadensersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist nach Maßgabe der Ziffer 9 begrenzt. Das Recht zur Kündigung bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise bleibt unberührt. Mängelansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungs-Verzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen nach Ziffer 13. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche gemäß §§ 651c bis § 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage an der die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- 8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können der Reiseveranstalter und auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, soweit der Vertrag ausnahmsweise die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind dann von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
- 9. Haftung
Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter wegen Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht oder soweit wir als Reiseveranstalter allein wegen eines möglichen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ihnen als Teilnehmer von Jagdreisen übernehmen Sie die volle Verantwortung für alle Risiken und Gefahren, die mit einer Jagdreise verbunden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Jede Jagdreise wird auf eigene Verantwortung des Jägers und/oder der Begleitperson gebucht. Es wird ganz dringend empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die alle Risiken abdeckt. Eine Haftung für den vom Reiseteilnehmer angestrebten jagdlichen Erfolg wird nicht übernommen. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von uns Haftungsbeschränkungen vorgesehen, so können wir uns bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen. Im übrigen ist unsere Haftung auf Schadensersatz wie folgt beschränkt:
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadensersatz-Ansprüche geltend machen, die die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zu vertreten haben. In diesem Falle ist die Schadensersatzhaftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens beschränkt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch im Falle einer Garantieübernahme sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- 10. Reiserücktritt durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise als Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, z. B. durch Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Entzug der Landesrechte, Beschlagnahmung von Unterkünften oder Transportmitteln, Embargos), Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse, Havarien, Zerstörung von Unterkunftsstätten oder technische Defekte am Transportgerät. Darüber hinaus behalten wir uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag bei Nichterreichen der in der in dem Prospekt angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Beginn der Jagdreise ausdrücklich vor.
- 11. Reiserücktritt durch Sie
Ein Rücktritt von der gebuchten Reise ist jederzeit bis zum Reiseantritt möglich. Er hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts durch Sie sind wir im Übrigen berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, die sich nach Maßgabe des Reisepreises unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen sowie durch andere Verwertung der Reiseleistungen verlangen kann. Wir bitten hierbei jedoch zu bedenken, dass Jagden oft lange im Voraus vorbereitet werden müssen und die kurzfristige Beschaffung von Ersatzkunden so gut wie unmöglich ist. Es steht Ihnen jedoch frei, selbst einen Ersatzkunden (gleiche Reisezeit, gleiches Jagdprogramm) zu benennen, der allerdings den besonderen, im Angebot näher bezeichneten Anforderungen für Jagdreisen genügen muss. Die Höhe der Entschädigung ist von der gewählten Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Entschädigung im Falle eines Rücktritts von der gebuchten Reise durch Sie entnehmen Sie bitte der Auftrags-Bestätigung. Beachten Sie diese bitte unbedingt. Soweit die jeweilige Auftragsbestätigung keine abweichenden Angaben zur Höhe der Entschädigung im Falle eines Rücktritts von der gebuchten Reise durch Sie enthält, gelten die folgenden Entschädigungsregelungen zwischen Ihnen und uns als vereinbart:
Die Höhe unserer Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:
- Die Kosten für die Anmeldung und Bearbeitung der Reisevermittlung
- Die Kosten für bereits beantrage Visa und/oder Waffeneinfuhrerlaubnisse
- Die Kosten für bereits beantrage Erlaubnisscheine und Abschusslizenzen
- Die Kosten für die Absage von Flügen, Leihwagen, Unterkünften, Fähren etc.
Zudem erhalten wir eine Rücktrittspauschale die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts von der gebuchten Reise richtet: Bei einem Rücktritt durch Sie von der gebuchten Reise bis zu 61 Tage vor dem Reiseantritt, werden Ihnen zusätzlich als pauschale Entschädigung 20% der Gesamtjagdreisekosten gemäß Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt durch Sie von der gebuchten Reise vom 60 bis zum 31 Tag vor dem Reiseantritt, werden Ihnen zusätzlich als pauschale Entschädigung 50 % der Gesamtjagdreisekosten gemäß Auftrags-Bbestätigung in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt durch Sie von der gebuchten Reise vom 30 bis zum 11 Tag vor Reiseantritt, werden Ihnen zusätzlich 75 % der Gesamt-Jagdreisekosten gemäß Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt von der gebuchten Reise ab dem 10 Tag vor Reiseantritt, werden Ihnen zusätzlich 95 % der Gesamtjagdreisekosten gemäß Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Sofern und soweit eine pauschale Entschädigung durch uns gegen Sie geltend gemacht wird, sind Sie uns gegenüber berechtigt, nachzuweisen, dass uns durch den Rücktritt überhaupt kein Schaden entstanden ist, oder unser Schaden tatsächlich wesentlich niedriger ist als die vorstehend angegebenen Rücktrittspauschalen. Soweit wir als Vermittler tätig sind, ist der Rücktritt von der Reise grundsätzlich gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Die möglichen Gebühren bzw. Ansprüche auf Entschädigung oder pauschalierten Schadensersatz richten sich in diesem Fall nach den zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter geschlossenen Reisevertrag. Wir empfehlen Ihnen diese unbedingt zu beachten.
Für österreichische Kunden: Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bestimmung über die Stornierung von Stand: Reisen von der Bestimmung über den Rücktritt des Kunden vor der Anreise (Punkt 7) der Allgemeinen
Reisebedingungen 1992 in der geltenden Fassung abweichen. Die Allgemeinen Reisebedingungen 1992 in der geltenden Fassung sind jederzeit auf Anfrage kostenlos bei Blaser Safaris GmbH erhältlich.“
- 12. Versicherungen
Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung, damit Sie unter bestimmten Umständen vor den Kosten eines Reiserücktritts geschützt sind. Dies gilt auch bei Reiseabbruch. Versicherungsinformationen liegen jedem Vermittlungsauftrag bei. Bitte beachten Sie, dass der ausgefüllte Rücktrittsversicherungsantrag spätestens 8 Tage nach Buchung bei uns eingegangen sein muss. Andernfalls wird der Versicherer möglicherweise keinen Versicherungsschutz gewähren. Dies gilt insbesondere, wenn die Prämie nicht bezahlt ist. Tritt ein Versicherungsfall ein, so ist die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Sie sind als Jagdgast verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Jagdhaftpflichtschutz zu sorgen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung.
- 13. Pass-, Visa, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften/Sonstiges
Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigung sowie Zustellverzögerungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung (P.I.R.) verpflichtet. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung. Soweit wir als Reisevermittler auftreten, empfehlen wir Ihnen dringend sich über die von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften beim Reiseveranstalter vor Vertragsabschluss sowie über deren etwaige Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Wir sind als Reisevermittler hierfür nicht verantwortlich. Sollten wir als Reiseveranstalter Ihnen gegenüber auftreten, sind wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren etwaige Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Statten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei gehen wir davon aus, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit etc.) bestehen. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, etwaig erforderlichen Impfungen sowie die Einhaltung der Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung erwachsen, gehen alleine zu Ihren Lasten. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang etwaig notwendiger Visa, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn wir haben unsere Pflichten schuldhaft verletzt.
- 13a Informationen zur Online-Streitbeilegung/ Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr
(2) Die Blaser Safaris GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
- 14. Schlussbestimmungen
Sie sind nicht berechtigt, gegen uns ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. Sie können uns gegenüber nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt, unstreitig, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Auf das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit für Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen von Reisekunden gegen uns ist Isny im Allgäu. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Isny im Allgäu vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwingend anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag zwingend anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehend genannten Bedingungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Blaser Safaris GmbH
Ziegelstadel 1
88316 Isny
HRB 720847
Ust-IdNr. DE230536146
Geschäftsführerin: Tanja Kantauer
Stand: 11/2023