Interessensabwägung Katalogversand durch Blaser Safaris GmbH gemäß Art. 6 Abs. 1 f DSGVO

Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten an der Verarbeitung von Daten erforderlich ist.

Vorliegend handelt es sich um die Zusendung des Blaser Gesamtkataloges mit Informationen über die neuesten Waffen, Jagd- und Freizeitkleidung sowie Jagdreisen. Die Zusendung erfolgt per Post. Der Adressenbestand besteht ausschließlich aus Kundinnen und Kunden der Blaser Safaris GmbH, an welche auch bereits in der Vergangenheit bereits Produktinformationen versandt worden sind.

I.    Berechtigtes Interesse beim Verantwortlichen

Das Interesse des Verantwortlichen ist nur berechtigt, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten legitim und rechtmäßig ist. Es muss auf einen konkreten Verarbeitungs- oder Nutzungszweck gerichtet sein.
Erwägungsgrund 47 zur DSGVO führt dazu aus: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.“

Es liegt ein berechtigtes Interesse der Blaser Safaris GmbH vor, personenbezogene Daten wie Name und Anschrift des Betroffenen für Werbezwecke zu verwenden. Die Verarbeitung der postalischen Kontaktdaten dient allein dem Zweck, dem Endkunden Informationen über aktuelle Produkte zukommen zu lassen. Der Katalog wird seitens der Blaser Safaris GmbH nur an Bestandskunden oder ehemalige Kunden versandt, um diese über Neuheiten zu informieren und zum Kauf von weiteren Produkten anzuregen. Ziel ist es, dem Kunden ausschließlich an seine Bedürfnisse orientierte und gewünschte Werbung zukommen zu lassen.

II.    Erforderlichkeit

Die Erforderlichkeit kann bejaht werden, wenn sie aus objektiver Sicht eines verständigen Dritten sinnvoll ist (bspw. um die Effizienz zu steigern oder Kosten zu minimieren). Stehen andere Mittel als eine Datenverarbeitung zur Verfügung, um diesen Zweck zu verwirklichen, ist die Datenverarbeitung nicht erforderlich.

Die Verwendung der Daten ist erforderlich, um den Katalogversand auf postalischem Weg abwickeln zu können. Die Zusendung von Produktinformationen dient der Bekanntmachung und Absatzsteigerung der beworbenen Produktpalette der Firmen Blaser GmbH und Blaser Safaris GmbH. Die Dauer der Datenspeicherung zu Werbezwecken ist nicht fixiert und orientiert sich daran, ob die Speicherung für weitere werbliche Ansprache erforderlich ist.

Im Falle eines Katalogversandes ist eine Datenverarbeitung erforderlich und ein absehbarer Vorgang für die Kundinnen und Kunden der Blaser Safaris GmbH.

Ein milderes Mittel als die postalische Zusendung des Kataloges ist nicht ersichtlich, insbesondere nicht um die vorgenannten Zwecke wie bspw. die Absatzsteigerung zu erreichen.

III.    Interesse der betroffenen Personen

Die Interessen der betroffenen Personen ist der Schutz vor Zusendung ungerechtfertigter Werbung.

IV.    Interessensabwägung

Insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten in Situationen verarbeitet werden, in denen eine betroffene Person vernünftigerweise nicht mit einer weiteren Verarbeitung rechnen muss, könnten die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person das Interesse des Verantwortlichen überwiegen. Die Erwartungen der betroffenen Person orientieren sich auch daran, wie genau die betroffene Person vorher über den Zweck der Datenverarbeitung informiert wurde.
Dem Erwägungsgrund 47 lässt sich entnehmen, dass die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person, die auf ihre Beziehung zu dem Verantwortlichen beruhen, zu berücksichtigen sind.
Die Abwägungskriterien sind:
–    Art der personenbezogenen Daten
–    mit der Verarbeitung verfolgte Zwecke
–    Legitimität und Intensität des Eingriffs der Verarbeitung in Grundrechte und -freiheiten
–    Gewährleistung der Datensicherheit
–    Öffentliche Zugänglichkeit der Daten (eventuell von betroffener Person selbst hergestellt).

Der Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO verlangt eine Interessenabwägung. Deswegen ist vorliegend das berechtigte Interesse der Blaser Safaris GmbH gegen die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person abzuwägen.

Diese Abwägung fällt zugunsten der Blaser Safaris GmbH aus, denn dem berechtigten Interesse der Blaser Safaris GmbH stehen hier keine überwiegenden Interessen oder Grundrechte der betroffenen Kundinnen und Kunden gegenüber.

Die Interessen der Kundinnen und Kunden der Blaser Safaris GmbH bestehen hier darin, nicht mit rechtswidriger Werbung behelligt zu werden. Ebenso verhält es sich mit der Zusendung von Werbung, mit der er vernünftigerweise nicht rechnen muss.

Bei den Kundinnen und Kunden handelt es sich ausschließlich um solche, die vormals ein Vertragsverhältnis mit der Blaser Safaris GmbH unterhielten oder noch unterhalten.

Die Übersendung der Produktinformationen erfolgt vorliegend auch nicht in elektronischer Form, sondern auf dem Postweg. Dies stellt einen weit geringeren und auch durch eine vernünftige dritte Person eher akzeptierten Eingriff dar.

Seit der Beendigung der Kundenbeziehung wurden den betroffenen Personen auch Produktinformationen in Form eines Kataloges zugesandt. Es besteht daher immer noch eine nähere Beziehung zur Blaser Safaris GmbH.

Bei den verwendeten personenbezogenen Daten handelt es sich lediglich um Name und Anschrift der betroffenen Personen. Die Blaser Safaris GmbH gibt die personenbezogenen Daten ihrer Kunden nicht an Dritte weiter und schützt diese vor unberechtigtem Zugriff und Manipulation auch innerhalb der Organisation.

Die Verwendung externer Datenquellen findet nicht statt. Seitens der Blaser Safaris GmbH findet auch keine Selektion zur Erstellung detaillierter Profile oder Verhaltensprognosen statt, die zu zusätzlichen Erkenntnissen über die betroffene Person führen würden.

Das Interesse der Kundschaft von unrechtmäßiger Werbung nicht belästigt zu werden, bewegt sich in engen Grenzen. Daher überwiegt hier das berechtigte Interesse der Blaser Safaris GmbH.

V.    Zweckänderung

Sofern die zu Werbezwecken verwendeten personenbezogenen Daten ursprünglich nicht (auch) zu Zwecken der Werbung erhoben wurden, sind die Regelungen des Art. 6 Abs. 4 DSGVO zu beachten. Eine Zweckänderung kann auch bei Fällen der Übermittlung an Dritte für Werbezwecke und bei der Nutzung von Fremdadressen für Werbung einschlägig sein, wenn sich die Datenverarbeitung nicht im Rahmen des Erhebungszweckes bewegt.
Der Verantwortliche muss eine sog. Kompatibilitätsprüfung durchführen, ob der Werbezweck mit der ursprünglichen Zweckbestimmung vereinbar ist.

Eine im Sinne des Art. 6 Abs. 4 DSGVO erforderliche Kompatibilitätsprüfung kommt zu dem Ergebnis das der Werbezweck mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist, denn es besteht bereits ein Kundenverhältnis zwischen dem Verantwortlichen und den betroffenen Personen. Die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Personen kann Aufgrund dieses Kundenverhältnisses dahingehend ausgelegt werden, dass die betroffenen mit der Zusendung weiterer Produktinformationen rechnen müssen.